Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wird auf das Steuerjahr 2023 erhöht. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 7’056
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 35’280